Leider werden im Gegensatz zu manchen Nachbarländern die Kosten für die systemische Therapie noch nicht von den deutschen Krankenkassen übernommen. Daher müssen Sie die Kosten selbst tragen.
Versäumte und nicht zeitgerecht abgesagte Sitzungen (in der Regel ein Werktag vor der Sitzung) werden mit einer Ausfallgebühr von 60% der Kosten in Rechnung gestellt. Für bis zu zwei Sitzungen, die nicht zeitgerecht abgesagt werden, ist eine Kulanzregelung möglich. Im Krankheitsfall ist so frühzeitig wie krankheitsbedingt möglich abzusagen. Versäumt der Klient/die Klientin eine Absage, ist er für die anfallenden Kosten verantwortlich, wenn diese nicht anderweitig, z.B. Krankheitsbedingt, erklärbar und belegbar sind.